Das Domkapitel am St.-Paulus-Dom in Münster hat beschlossen, die Bischofsgruft im Dom zu Allerheiligen wieder für das Totengedenken und damit auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Gruft war im August geschlossen worden, nachdem eine Studie von Wissenschaftlern der WWU zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster den ehemaligen Bischöfen Reinhard Lettmann, Heinrich Tenhumberg und Michael Keller schwere Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch nachgewiesen hat.
„Mit dieser Entscheidung ist noch nicht darüber befunden worden, wie man auf Dauer mit der Grablege und dem Thema einer angemessenen Erinnerungskultur umgehen muss“, betont Weihbischof Dr. Christoph Hegge in seiner Funktion als Domdechant und damit als derzeitiger Leiter des Domkapitels. Er betont, dass Totengedenken bedeutet, „die Verstorbenen der Barmherzigkeit Gottes anzuvertrauen, auch in ihren Schwächen und Fehlern“.
Am Eingang zur Grablege wird es weiterhin einen Hinweis auf die Fehler der Bischöfe im Umgang mit sexuellem Missbrauch geben. Die im Juni veröffentlichte Studie der WWU Münster zum sexuellen Missbrauch im Bistum Münster weist den früheren Bischöfen von Münster Reinhard Lettmann, Heinrich Tenhumberg und Michael Keller schwere Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch nach. Diese Bischöfe sind in der Bischofsgruft im St.-Paulus-Dom beigesetzt. Auch auf dem Domherrenfriedhof des St.-Paulus-Doms sind mit den Weihbischöfen Josef Voß und Laurenz Böggering Verantwortungsträger beigesetzt, die sexuellen Missbrauch vertuscht haben.
Wie im Umfeld der Bischofsgruft und des Domherrenfriedhofs in einer guten und angemessenen Form auf die schweren Fehler der dort beigesetzten Bischöfe im Umgang mit sexuellem Missbrauch hingewiesen und an die Betroffenen erinnert werden kann, hierzu können weiterhin Vorschläge eingereicht werden. Dies ist per Mail möglich an: betroffenenbeteiligung@gmail.com oder an interventionsbeauftragter@bistum-muenster.de.
Einige Ideen sollen schon schon eingegangen sein. So hat die Betroffeneninitiative im Bistum Münster vorgeschlagen, auch das Diözesankomitee und den Diözesanrat in den Entscheidungsprozess zu beteiligen, was Bischof Dr. Felix Genn aufgreifen will. Im Frühjahr kommenden Jahres ist dann ein weiteres Treffen der Betroffeneninitiative geplant. Etwaige Rückmeldungen danach sollen ebenfalls in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Zugleich bittet der Bischof die Pfarreien im Bistum, auf deren Friedhöfen Priester beerdigt sind, die sexuellen Missbrauch begangen oder vertuscht haben, auch ihrerseits zu überlegen, wie ein angemessenes und gutes Vorgehen vor Ort aussehen kann. „Ich bitte darum, sich an den unterschiedlichen Orten unseres Bistums dazu Gedanken zu machen. Auch von Missbrauch betroffene Menschen können, wenn diese das möchten, in die Entscheidungsprozesse vor Ort eingebunden werden“, ergänzt der Bischof.
Das Bistum Münster weist in seiner Mitteilung ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen, die den St.-Paulus-Dom betreffen, ausschließlich Angelegenheit des Domkapitels ist. Der Bischof habe diesbezüglich keine Entscheidungsgewalt.
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