Die Bundespolizei musste am vergangenen Wochenende am Hauptbahnhof Münster bei vielen Gewaltdelikten eingreifen. Dabei wurde gebissen, gespuckt, getreten, gewürgt und beleidigt, was sich oft gegen die Beamten richtete.
Am Samstagmorgen (7. Januar) würgte ein 33-jähriger an der Toilettenanlage im Hauptbahnhof eine Angestellte, um sich den freien Eintritt zu erzwingen. Wenige Stunden später weigerte sich der Mann, einen Zug zu verlassen, für den er keine Fahrkarte besaß. Er wurde unter Zwang von Bundespolizisten aus dem Zug gebracht. Hierbei trat er nach den Beamten und versuchte nach ihnen zu schlagen. Er wurde gefesselt und zur Wache gebracht, von wo aus er später wieder entlassen wurde.
Am Sonntagmittag versuchte der gleiche Mann einem Reisenden erst das Gepäck zu stehlen, und als das misslang, die Geldbörse. Er flüchtete unter den Augen der hinzugerufenen Bundespolizisten durch die Gleise. Als die Beamten ihn schließlich gestellt hatten, griff er sie wiederum mit Tritten, Kniffen und Schlägen an. Die Bundespolizisten fixierten und fesselten ihn am Boden und ließen ihn anschließend wegen des Gewaltpotenzials und seines psychischen Zustands in eine Fachklinik einliefern. Gegen den polizeibekannten Mann wurden umfangreiche Strafverfahren eingeleitet.
Nach einer Körperverletzung haben Bundespolizisten am Samstagmorgen einen 22-jährigen sowie zwei Männer im Alter von 23 Jahren festgenommen. Das Trio hatte die Polizisten beleidigt und bedroht. Einer von ihnen leistete erheblichen Widerstand bei der Festnahme und griff die Beamten an, einem spuckte er sogar ins Gesicht.
Etwa zeitgleich bekamen es weitere Einsatzkräfte mit einem 26-jährigen zu tun, der im Hauptbahnhof schlafend auf dem Boden lag. Bei der Kontrolle gab sich der Mann derart beleidigend, bedrohlich und aggressiv, dass er gefesselt wurde. Dabei biss er einem Beamten in den Oberschenkel. Ein Schlüsselbund in der Hosentasche verhinderte eine Verletzung des Polizisten, heißt es in der Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Münster.
Alle Vorfälle wurden mit Bodycams der Einsatzkräfte und durch Videoaufzeichnungen aus dem Hauptbahnhof dokumentiert. Gegen alle Beschuldigten wird wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Hinweis: In der ursprünglichen Version des Beitrags haben wir für die Personen, mit denen die Beamten am Hauptbahnhof konfrontiert waren, die Nationalitäten genannt. So war es in der Quelle, dem Bericht der Bundespolizei, angegeben. Wir haben nach einigen Kritiken intern darüber diskutiert und die Angaben entfernt, weil wir zum Schluss gekommen sind, dass es kein berichtigtes öffentliches Interesse daran gibt, welchen Pass die Personen mit sich führen.
(Aktualisiert: 11.01.23)
In der ursprünglichen Version des Beitrags haben wir für die Personen, mit denen die Beamten am Hauptbahnhof konfrontiert waren, die Nationalitäten genannt. So war es in der Quelle, dem Bericht der Bundespolizei, angegeben. Wir haben nach einigen Kritiken intern darüber diskutiert und die Angaben entfernt, weil wir zum Schluss gekommen sind, dass es kein berichtigtes öffentliches Interesse daran gibt, welchen Pass die Personen mit sich führen. So sieht es auch der Kodex des Presserates vor, an den wir uns hier halten möchten.
Wie kommt es, dass die Nationalitäten so prominent erwähnt werden (müssen)?
Darüber, welchen Pass jemand mit sich führte, erfährt man leider wenig.
Formulierungen wie „mit einem 26-jährigen Rumänen zu tun“ wirken nicht nur populistisch, sondern zeugen auch von mangelndem Respekt gegenüber den Individuen an und für sich.
Wenn man die Erwähnung der (ausufernd benutzten) Nationalitäten für notwendig oder gar zielführend hält, gäbe es rein grammatikalisch die Möglichkeit, eben nicht die beschriebenen Individuen auf eben jene zu reduzieren.
Dies sorgt sogar für weniger Wiederholungen und einen allg. besseren Stil des Artikels.
Wie wäre es z.B. mit einem schlafenden 26-jährigen Mann (falls für notwendig erachtet:) rumänischer Abstammung?
So wie aktuell liegt da wenig Niveaugefälle zur Springerpresse.
Mir ist natürlich bewusst, dass die Primärquelle und Pressearbeit der Polizei ähnlich defizitär erscheinen, doch journalistische Sorgfaltspflicht besteht nun mal auch daraus, nicht unreflektiert Begriffe und Zuordnungen zu reproduzieren. Da die Polizei selbst eigene Interessen in ihrer Pressearbeit verfolgt (z.B. Publizierung von Ermittlungserfolgen- PR halt), gilt in diesen Fällen ebenso ein Mindestmaß an Quellenkritik.
Warum soll man die Nationalität verschweigen? Wenn er ein Deutscher eine Tat begeht, wird der doch auch beim Namen genannt!!! Die journalistische Sorgfaltspflicht erfordert erben auch die konkreten Benennung der Tat und der Täter! Alles andere befördert nur den Verdacht, man wolle ungerechtfertigterweise etwas verschweigen!
Sie haben den vorangehenden Kommentar nicht sorgfältig gelesen, nicht wahr? Zumindest deutet Ihre ausufernde Nutzung von Satzzeichen in Kombination mit fehlerhaftem Adressieren inhaltlicher Punkte darauf hin. Falls Sie Ihren angebrachten Kritikpunkt so aus dem Gelesenen deuteten, dann tut es mir tatsächlich um Ihr Leseverständnis leid. Die Debatte können wir aber gerne führen, falls Sie sich noch einmal gemüßigt sehen, mehr Zeit und Aufwand in eine Debatte zu investieren.
Viele liebe Grüße
Eike Lenzing