Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe hat im Jahr 2023 insgesamt 724 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In etwa 15 % der Fälle bestätigte sich der Verdacht der Versicherten, wie aus der aktuellen Behandlungsfehlerstatistik hervorgeht, die der Medizinische Dienst jetzt veröffentlichte. Von den 110 bestätigten Behandlungsfehlern führten 83 tatsächlich zu einem Schaden.
Versicherte, die vermuten, nicht korrekt behandelt worden zu sein, können über ihre Krankenkasse den Medizinischen Dienst als unabhängigen Experten hinzuziehen. Ein spezielles Fachreferat des Dienstes prüft und beurteilt die jeweiligen Fälle.
Behandlungsfehler wurden häufiger im Rahmen stationärer Behandlungen (68 %) vermutet als bei ambulanten Behandlungen (32 %). „In Anbetracht der jährlich etwa je 20 Millionen Patienten, die bundesweit in Kliniken stationär und ambulant behandelt werden sowie der um ein Vielfaches höheren Zahl ambulanter Behandlungen in Arztpraxen, ist ein Behandlungsfehler ein sehr seltenes Ereignis“, so Dr. Barbara Mayer, Leiterin des Fachreferats Behandlungsfehler beim Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe.
Chirurgen und Orthopäden sehen sich am häufigsten mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert; auf diese Fachrichtungen entfielen 39 % der Fälle. Andere Fachgebiete waren seltener betroffen: 15 % der Vorwürfe richteten sich gegen zahnärztliche Behandlungen, 10 % gegen gynäkologische Behandlungen, einschließlich der Geburtshilfe, und jeweils 9 % gegen internistische sowie neurochirurgische Behandlungen. Bei 4 % der Vorwürfe ging es um eine nicht fachgerechte pflegerische Versorgung in Pflegeheimen oder Krankenhäusern.