Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute den Bebauungsplan für das Hafencenter für unwirksam erklärt. Damit gab das Gericht dem Normenkontrollantrag eines Anwohners statt, der für das Viertel einen Verkehrsinfarkt befürchtet.
Für die Gegner des Hafencenters dürfte dies ein Etappensieg sein. Rund 30 Argumente hatte der Antragsteller, der nicht genannt werden möchte, dem Gericht vorgebracht, zwei von ihnen seien letztlich entscheidend gewesen, wie die Stadt Münster soeben in einer Medienmitteilung bekanntgab. Zum einen hätten die mit der Sperrung der Theodor-Scheiwe-Straße entstandenen Veränderungen im Verkehrsnetz und die daraus folgenden Lärmwerte neu berechnet werden müssen. Das Gericht habe dabei aber nicht die Meinung vertreten, das Projekt sei nur bei einer öffentlich nutzbaren Theodor-Scheiwe-Straße möglich, betonte die Stadt. Zum anderen, so stellte das Gericht fest, muss der im Bebauungsplan verwandte Begriff der „Dienstleistungen“ konkretisiert werden.
Die Verantwortlichen von Stadt und Investoren werden jetzt zügig prüfen, welche Konsequenzen aus der Entscheidung zu ziehen seien und wie die Mängel behoben werden können, sagte Oberbürgermeister Markus Lewe. Die schriftliche Begründung der Gerichtsentscheidung muss noch abgewartet werden. Das Urteil bedeutet vorerst allerdings keinen Baustopp für das Hafencenter. Ob die bereits erteilte Baugenehmigung rechtens ist, ist Gegenstand einer Klage beim Verwaltungsgericht.
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