Das Verwaltungsgericht hat gestern per einstweiliger Anordnung entschieden, dass die Geschäfte in Stadtbezirken Mitte und Altstadt/Bahnhof am Herbstsend-Sonntag nicht öffnen dürfen. Mit dem Beschluss hat das Gericht eine Verordnung der Stadt Münster beanstandet.
Gegen diese Verordnung der Stadt Münster hatte die Gewerkschaft Verdi Widerspruch eingelegt. Die Stadt Münster habe die erforderliche Prognose der Besucherströme nicht vorgenommen, die durch die anlassgebende Veranstaltung ausgelöst würden, heißt es. Weiterhin sei nicht offensichtlich, dass das Geschehen in der Innenstadt am Sonntag des Herbstsends in erster Linie durch den Send ist.
Dieser Argumentation von Verdi folgte das Gericht nunmehr. Es sei festzustellen, dass die Stadt Münster dem rechtlichen Erfordernis nicht Rechnung getragen habe, sich abschätzend – prognostisch – Gewissheit darüber zu verschaffen, dass der für die Ladenöffnung als Anlass herangezogene Herbstsend in seiner Wirkung auf das Besucheraufkommen in dem durch die Verordnung zur Ladenöffnung freigegebenen Bereich prägend sein werde. Auch sei nicht ersichtlich, dass der Herbstsend 2016 einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Anlass für eine hieran angeknüpfte sonntägliche Ladenöffnungsmöglichkeit darstelle.
Das Gericht stellte fest, dass belastbarer Angaben bedürfe, wie viele Passanten sich in den entsprechenden Stadtvierteln an diesem Tage gerade wegen der Einkaufsmöglichkeiten aufhalten. Ohne diese Angabe könne die nach dem Gesetz erforderliche Abschätzung nicht vorgenommen werden. Dass die Zahl derjenigen Personen, die sich an einem verkaufsoffenen Sonntag ohne eine Sonderveranstaltung wie dem Send in der Altstadt und dem Bahnhofsviertel schwerpunktmäßig deshalb aufhalten würden, um das dortige Geschäfts- und Warenangebot wahrzunehmen, handgreiflich niedriger läge als die angeführte Zahl der Sendbesucher an diesem Tage, sei im Übrigen fernliegend.
Hiergegen spreche schon die hohe Attraktivität der im betreffenden Bereich angesiedelten Läden, die gerade der Bedeutung der Stadt Münster als Oberzentrum und der etwa im Einzelhandelskonzept der Stadt zum Ausdruck gebrachten funktionalen Bedeutung Rechnung trügen.