Seit dem 28. April 2020 gilt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die umfangreichen Änderungen verbessern insbesondere für Radfahrer und zu Fuß Gehende die Sicherheit auf unseren Straßen. Aber nicht nur für die Autofahrer, die sich nicht an die neuen Regeln halten, kann es teurer werden. Auch Münsteraner, die mit ihrer Leeze unterwegs sind, müssen bei Verstößen mit höheren Bußgeldern rechnen.
So kann beispielhaft das Rechtsabbiegen bei Rotlicht mit angebrachtem Grünpfeil ohne anzuhalten für Radfahrer bis zu 60 Euro kosten und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden. Die Verkehrswacht Münster hat nun ihren „Bußgeldkatalog für den Radverkehr“ aktualisiert. Handy-Benutzung am Lenker wird bei Gefährdung jetzt mit 75 Euro, bei einem Unfall sogar mit 100 Euro bestraft – allerdings nicht mit Punkten in Flensburg, die im korrekten Beamtendeutsch „Eintragung ins Fahreignungsregister (FAER)“ heißen.
Besonders deutlich wird darin hingewiesen, dass es schon beim Fahren mit 0,3 Promille zum „Fahrerlaubnisentzug, verbunden mit einer Geld– oder Freiheitsstrafe und einer Eintragung ins FAER“ führen kann, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit zu erkennen sind oder es zu einem Verkehrsunfall kommt. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille ist das grundsätzlich der Fall und führt außerdem zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Der aktualisiert „Bußgeldkatalog für den Radverkehr“ steht auf der Internetseite der Verkehrswacht Münster www.verkehrswacht-muenster.de zur Verfügung. Dort kann es als PDF heruntergelden werden.
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