AfD verliert vor dem Oberverwaltungsgericht Urteil in Münster gefällt / Berufung in allen Fällen zurückgewiesen

Die Richter sprachen in Münster das Urteil im Berufungsverfahren der AfD. (Foto: Isaak Rose)
Die Richter sprachen in Münster das Urteil im Berufungsverfahren der AfD. (Foto: Isaak Rose)

Die „Alterntive für Deutschland“ (AfD) hat ihr Verfahren gegen den Verfassungsschutz verloren. Sowohl die AfD als auch ihre Jugendorganisation „Junge Alternative“ dürfen vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden.

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Soeben hat das Oberverwaltungsgericht in Münster das Urteil gesprochen. Die Berufung wurde in allen Fällen zurückgewiesen.

Mehr Informationen im Laufe des Tages hier.

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