AfD-Urteil für nächste Woche angekündigtKommentar   Die AfD drückt vor dem OVG Münster erst auf die Bremse und will es dann doch schnell zu Ende bringen

Am 13. Mai will das Oberverwaltungsgericht Münster in der Verhandlung der “Bundesrepublik Deutschland gegen die AfD” das Urteil verkünden. (Foto: Isaak Rose)

Das ging plötzlich schnell. Die mündliche Verhandlung der “Bundesrepublik Deutschland gegen die AfD” mitsamt Schlussreden der Verfahrensbeteiligten sind abgeschlossen. Jetzt fehlt nur noch die Urteilsverkündung, die das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) für den 13. Mai um 9 Uhr angekündigt hat.

Die AfD hat ihr Ziel, das Urteil erst hinter die Europawahlen zu schieben, damit nicht erreicht. Dennoch versuchten die beiden Anwälte der AfD noch, den Prozess in die Länge zu ziehen. Selbst der eigentlich sehr vorsichtige Senat bemängelte Anträge der AfD als Versuche der Prozessverschleppung. So zeichneten sich die letzten beiden Verhandlungstage vor allem durch das Wiederholen des bereits mehrfach Diskutierten aus. Zwischen rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen und den wiederholten Rügen gegen das Gericht, mussten der Senat und die Zuschauer*innen so einiges an Unsinn ertragen. Nach etlichen Stunden Verhandlung dürften alle langsam genug davon haben.

(Foto: Isaak Rose)

Nachdem der letzte Beweisantrag, in dem erneut versucht wurde, Hans-Georg Maaßen als Zeugen vorzuladen, durch den Senat abgelehnt wurde, versuchte die AfD dann doch, das Ganze schnell zu Ende zu bringen. Weil am vergangenen Montag kein Urteil zu erwarten war, gab es auch kein großes öffentliches Interesse. Vielleicht aus diesem Grund drückte die rechtsextreme AfD nur kurz und mit ungewohnt wenig Pathos durch den AfD-Politiker Roman Reusch ihr Schlussplädoyer durch. Auf diese Weise würde das Urteil zumindest nicht unmittelbar vor der EU-Wahl verkündet werden.

Der Senat macht den Plänen aber einen Strich durch die Rechnung und macht klar, noch eine Woche dranzuhängen, bis es zur Urteilsverkündung kommt.

Kaum ein Wort zur Jungen Alternative
(Foto: Isaak Rose)

Die Junge Alternative (JA), die genau wie der vermeintlich aufgelöste Flügel Thema des Verfahrens ist, bleibt nun im gesamten Verfahren fast unerwähnt. Zwar vertritt die Kanzlei offiziell auch die Jungpartei, die selbst für AfD-Verhältnisse am extrem rechten Rand zu verorten ist, allerdings wirkt das im Verfahren selbst nicht so. Mit dem Ende der mündlichen Verhandlung sind weder Vertreter*innen der JA aufgetaucht, noch haben die beiden Anwälte Versuche unternommen, die Gruppe inhaltlich zu verteidigen. Das Thema Junge Alternative wird wohl bewusst unter den Teppich gekehrt, um die offensichtlich rechtsextremen Bestrebungen der jüngeren Generation nicht weiter in den Mittelpunkt zu stellen.

Bündnis führt Mahnwache durch
Das Bündnis “Keinen Meter den Nazis” hatte eine Mahnwache angemeldet und protestierte neben dem Gerichtsgebäude. (Foto: VVN/BdA)

Das Bündnis “Keinen Meter den Nazis” hatte eine Mahnwache angemeldet, um neben dem Gerichtsgebäude zu protestieren. Die Demonstrant*innen forderten die Prüfung eines Verbotsverfahren gegen die AfD.

“Uns war wichtig”, sagte der Bündnissprecher Carsten Peters “ein Zeichen gegen die AfD, gegen Rassismus, rechte Hetze, Antisemitismus und soziale Ausgrenzung zu setzen.”. Auf die Nachfrage, ob die Mahnwache nächste Woche erneut stattfinden wird, ergänzte er: “Natürlich sind wir auch Montag wieder vor Ort, wenn das Urteil verkündet wird.”

Ein Gitter sie zu knechten
Einer der drei Zugänge zum Vorplatz war durch die Polizei mit einem Gitter abgesperrt,. (Foto: Isaak Rose)

Zu einem kuriosen Vorfall kam es noch vor der Verhandlung und der Mahnwache. Einer der drei Zugänge zum Vorplatz war durch die Polizei mit einem Gitter abgesperrt, um den späteren Protest des “Keinen Meter den Nazis”-Bündnis auf Distanz zu halten. Während die meisten Personen ohne Probleme am Gitter vorbeigehen durften, hatte die Polizei es offenbar auf zwei junge Menschen abgesehen. Die zwei Personen wollten zum Gerichtsgebäude, um an der Verhandlung als Zuschauer*innen teilzunehmen. Die Polizei ließ die zwei allerdings nicht durch und wollte Ausweis- und Taschenkontrollen durchführen. Genervt gingen die beiden Personen hundert Meter weiter zum nächsten Eingang, nur um erneut von den Polizist*innen aufgehalten zu werden. Auf Ausweiskontrollen wurde schließlich verzichtet und bei den Taschenkontrollen nichts gefunden.

Eine der Polizist*innen kommentierte das Geschehen damit, dass man nur netter sein müsse und dann auch nicht solchen Strapazen ausgesetzt werde. Auf Nachfrage des Autors kritisierte eine der betroffenen Personen die “Willkür” der Polizei und bezeichnet die Taschenkontrolle als “unnötige Schikane”, weil in der Sicherheitsschleuse des Gerichts sowieso noch einmal kontrolliert würde.

Dass die Polizei die Aufgabe hat, Nettigkeit zu kontrollieren und Personen ohne das polizeiliche Gütesiegel “nett” den Zugang zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erschwert, ist sicherlich eine bedenkliche Auffassung von Polizeiarbeit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert