Am Samstag führte das Eichamt zusammen mit dem Hauptzollamt und dem Ordnungsamt der Stadt Münster eine Taxen- und Mietwagenkontrolle im Großraum Münster durch. Dabei wurden Autos und Fahrer auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kontrolliert.
Ist das Taxameter gültig geeicht? Ist der korrekte Tarif aufgespielt? Wurden Manipulationen am Messgerät vorgenommen? Diesen und weiteren Fragen gingen die Beamten am vergangenen Samstagabend nach. An mehreren Standorten im Großraum Münster wurden mehr als 80 Taxen und Mietwagen überprüft, unter anderem auch vor der Halle Münsterland.
Im Rahmen der Kontrollaktion wurden diverse Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben festgestellt. Bei neun Fahrzeugen führte dies zu einer Untersagung der weiteren Verwendung im geschäftlichen Verkehr. Für diese Taxen war damit die Nachtschicht vorzeitig beendet und auf die Taxiunternehmer kommen im Nachgang Ordnungswidrigkeitenverfahren zu.
Michael Fark, Leiter des Eichamtes, zeigte sich zufrieden mit der nächtlichen Aktion: „Für uns als Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW ist dieses Ergebnis sehr bedauerlich, zeigt aber auch den Sinn solcher Kontrollen sehr deutlich auf. Zum Schutz der Bürger aber auch der ehrlichen Unternehmer in Münster und Umland ist es wichtig, schwarze Schafe in der Branche zu identifizieren und die Verstöße angemessen zu ahnden.“
Parallel dazu führte das Hauptzollamt Münster eine Überprüfung der Taxi- und Mietwagenfahrer durch. Schwerpunkte waren hierbei die Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Einhaltung des Mindestlohns sowie die Prüfung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind erforderlich, weil sich Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen nach dem Mindestlohngesetz, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und den unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld ergeben haben.
Zur Überprüfung der Qualität des Taxengewerbes und der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften beteiligte sich das Ordnungsamt der Stadt Münster mit drei Kräften an der Aktion. Im Mittelpunkt stand dabei die beweissichere Ermittlung und Dokumentation von Verstößen gegen die Fahrerlaubnisverordnung, aber auch personenbeförderungsrechtliche Vorschriften.
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