Die Corona-Notbremse des Landes greift jetzt wohl auch für Münster. Dass es mit dem für nächste Woche geplanten Modellversuch in Münster erst einmal nichts wird, hatte wohl jeder inzwischen erwartet. Nun haben die Neuinfektionen dazu geführt, dass auch die jetzt schon vorhandenen Möglichkeiten stärker eingeschränkt werden müssen. Einkaufen in den Einzelhandelsläden der Innenstadt, ein Besuch im Allwetterzo oder in einem Museum sind dann wahrscheinlich nur noch mit einem negativen Testergebnis möglich.
Wohl ab Montag sind verschiedene Angebote des öffentlichen Lebens in Münster nur noch mit dem tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nutzbar, berichtet die Stadt in einer aktuellen Pressemeldung. Grund dafür ist der vom Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) an drei aufeinanderfolgenden Tagen ermittelte Inzidenzwert. Diese Mitteilung überraschte am Freitagmittag auch den Krisenstab.
Aufgrund eines Nachtrags von Neuinfektionen im Tagesarchiv des LZG sei die Stadt nun zum Handeln verpflichtet. Dabei lagen bislang nur die für Münster veröffentlichten Inzidenzwerte für Donnerstag (15.4.) und Mittwoch (14.4.) über dem 100er Grenzwert. Für Dienstag (13.4.) hatte die Behörde noch einen Wert von 91,3 ausgewiesen. Nun aber wurden offenbar landesseitig einige bislang unbekannte Fälle nachgetragen, weshalb die Inzidenz für drei aufeinander folgende Tage überraschend in den dreistelligen Bereich anstieg.
Die Erstellung einer neuen Allgemeinverfügung für die Stadt Münster ist damit unumgänglich. „Auch wenn wir nun einen Tag früher als gedacht die neuen Rahmenbedingungen umsetzen müssen, ist dieser Vorgang doch etwas schwierig zu kommunizieren“, sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. „Die Stadt wird die Nutzungsmöglichkeiten von Einrichtungen und Geschäften nun mit negativem Schnelltest zulassen.“
Für die Stadt Münster greift somit die Corona-Notbremse des Landes (CoronaSchVO: § 16 Absatz 2), damit können beispielsweise
- Verkaufsstellen des Einzelhandels, Reisebüros etc.
- Museen, Galerien, Kunstausstellungen, Gedenkstätten
- Zoo
- Bibliotheken und Archive sowie
- körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie gewerbsmäßige Personenbeförderung)
nur noch mit einem negativen Test betreten/genutzt werden.
Voraussichtlich werden diese Einschränkungen dann ab Montag umzusetzen sein; dies ist abhängig von der Landesregierung. Denn die münstersche Allgemeinverfügung wird erst durch eine landesseitige Veröffentlichung rechtskräftig. Sobald letztere erfolgt ist, informiert die Stadt Münster über die Gültigkeit der Allgemeinverfügung.
Im gesamten Stadtgebiet sind mehr als 170 Teststellen und 17 mobile Testzentren für kostenfreie Bürgertestungen eingerichtet. Die Stadt Münster hat dazu eine übersichtliche und nach Postleitzahl sortierte Liste wie eine interaktive, dauerhaft aktualisierte Karte erstellt. Diese finden sich unter: https://www.muenster.de/corona_testungen.html https://geo.stadt-muenster.de/coronatests/
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